PK FINANZ – IHR EXPERTE BEI ALLEN FINANZFRAGEN

Willkommen bei der PK Finanz, hier sind Sie zu Hause….

Wir die PK Finanz sind ein Finanzdienstleistungsunternehmen und seit über 30 Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche tätig.
Nach dem Motto „WIR NEHMEN BERATUNG PERSÖNLICH“ legen wir bei der PK Finanz sehr großen Wert auf individuelle Beratung. Unsere Kunden sind unsere Partner und werden umfassend, ehrlich, seriös und ganzheitlich beraten.
Wir als PK Finanz sind völlig unabhängig, professionell, kompetent, zielorientiert und können auf eine langjährige Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor zurückgreifen.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

1. Der systematische Vermögensaufbau mit und durch Sachwerte

2. Finanzierung privater Immobilien

3. Altersvorsorgeplanung

4. Vorsorge-Analyse

    • Ermittlung Ihres Altersvorsorgestatus
    • Systematische Altersvorsorgeplanung durch qualifizierte Altersvorsorgeberatung
    • Liquiditätsermittlung nach Steuer- und Sozialabgaben im Renten- und/oder Pensionsalter

5. Liquiditätsverbesserung durch Sachversicherungsoptimierung

ERFOLGREICH IN IMMOBILIEN INVESTIEREN UND MIT DER PK FINANZ FINANZIEREN

Eines der grundlegendsten Bedürfnisse des Menschen ist das Bedürfnis nach Sicherheit – insbesondere der finanziellen. Hierzu zählt auch der Wunsch nach einer sicheren Anlage und einem langfristigen Aufbau des eigenen Vermögens. Allerdings wird es heute immer schwieriger sein Geld profitabel anzulegen. Jahrzehntelang galten Finanzprodukte wie das Sparbuch oder die Lebens- und Rentenversicherung als sicher und ertragreich. Das hat sich seit der letzten Finanzkrise geändert. Wer sich in Zeiten turbulenter Geldmärkte, sinkender Zinswerte und gleichzeitig hoher Inflationsraten eine sichere Geldanlage wünscht, sollte einen genaueren Blick auf Sachwerte werfen. Vor allem Immobilien sind die Gewinner des Zinstiefs und bieten in vielen Fällen nicht nur Sicherheit, Inflationsschutz und Steuervorteile, sondern auch eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter.

Wir informieren Sie, wie Sie mit einer maßgeschneiderten Finanzierung in den Anlagesegmenten Immobilien, Pflegeimmobilien, Private Equity etc. einen konservativen und rentablen Vermögensaufbau realisieren können.

Weiterhin geben wir Ihnen  Entscheidungshilfen und prüfen die am Markt angebotenen Altersvorsorgebausteine – Betriebliche Altersvorsorge, Basis-Rente, Riester-Rente, Rentenversicherungen, Sparpläne etc., ob diese für Ihre individuelle Lebensplanung geeignet und zielführend sind.

Zögern Sie nicht uns anzusprechen – wir beraten Sie gern!

Ihr Team der PK Finanz

 

News

OLG-Urteil: Meldefristen gelten auch ohne Hinweis auf Rechtsfolgen

05.05.2025 | OLG-Urteil: Meldefristen gelten auch ohne Hinweis auf Rechtsfolgen

In der privaten Unfallversicherung sind Meldefristen üblich, innerhalb derer ein Geschädigter seine Invalidität feststellen lassen und dem Versicherer mitteilen muss. Meist hat er dazu 15 Monate nach dem Unfall Zeit, manche Verträge lassen auch bis zu 24 Monate zu. Wird die gesetzte Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistungen – auch wenn der Versicherer nicht explizit auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Das wurde nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt (Aktenzeichen 11 U 11/23), nachdem das dortige Landesgericht zuvor anders entschieden hatte. Geklagt hatte ein Mann, der von einer Leiter gestürzt war und sich dabei eine Wirbelsäulenfraktur mit folgender 20-prozentiger Invalidität zugezogen hatte. Obwohl sein Versicherer ihn auf die 21-monatige Meldefrist aufmerksam machte, meldete der Mann den Schadenfall verspätet. Vor Gericht berief er sich darauf, nicht über die mögliche Rechtsfolge einer Leistungsverweigerung hingewiesen worden zu sein. Die OLG-Richter befanden hingegen, die Formulierung „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden“ vermittle eindeutig genug, dass bei Nichteinhaltung der Frist negative Konsequenzen drohen.
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Polizei warnt vor Cybertrading-Betrug

05.05.2025 | Polizei warnt vor Cybertrading-Betrug

Die Investition in Kryptowährungen ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern auch für die breite Masse normal geworden. Auftrieb gab nicht zuletzt die Wahl des krypto- und deregulierungsfreundlichen US-Präsidenten Donald Trump, der Anfang März ein Dekret zur Bildung einer strategischen Digitalwährungsreserve unterschrieb. Der anhaltende Hype schürt die Angst, etwas zu verpassen – und treibt selbst Privatanleger in ein Kryptoengagement, die von dieser Assetklasse wenig bis nichts verstehen. Ein fruchtbarer Boden für Kriminelle, wie die Polizei Offenburg kürzlich warnte. Eine beliebte Cybertrading-Betrugsmasche besteht darin, online als Finanzberater oder Handelsplattform aufzutreten und atemberaubende Renditen mit Kryptos zu versprechen. Diese Gewinne werden mit anfänglichen kleinen Investitionssummen häufig auch tatsächlich verbucht. Wenn dann die Hemmungen fallen und große Beträge investiert werden, sind die Betrüger jedoch schnell über alle Berge. So geschah es vor Kurzem einem Mann aus Rastatt, der zuerst 250 Euro und anschließend immer größere Summen auf ausländische Konten einer vermeintlichen Kryptobörse überwies. Am Ende war er um rund 600.000 Euro ärmer.
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Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern

28.04.2025 | Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23). Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
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