Im April und Mai ist das Risiko für Autofahrer, mit einem Wildtier zu kollidieren, gegenüber den restlichen Monaten deutlich erhöht. Der Versicherer-Gesamtverband GDV rät daher zu besonderer Vorsicht und stetiger Bremsbereitschaft, vor allem in Wäldern und an Feldrändern. Sehe man ein Wildtier auf der Straße, solle man abbremsen, abblenden und hupen – Fernlicht dagegen empfehle sich nicht, auch nicht als „Lichthupe“, da geblendete Tiere zum Erstarren neigen. Falls man nicht mehr vor dem Tier zum Stehen kommen kann, seien Ausweichmanöver nur unter günstigen Umständen eine gute Wahl. „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten folgende Schritte beherzigt werden: Unfallstelle sichern, Polizei alarmieren, Tier möglichst nicht anfassen, Fotos zur Dokumentation machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherung benachrichtigen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der (Teil-)Kaskoversicherung übernommen, der Schutz bezieht sich jedoch vielfach nur auf bestimmte Tierarten wie Haarwild.
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Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss,
Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des
Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816
C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf
der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.
Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch
nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem
unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da
das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der
Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen
Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte
Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
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Für den jüngsten Ausgabenanstieg der Kfz-Versicherer, die auch 2024 mit einem Defizit
abschließen werden, sorgen im Wesentlichen die galoppierenden Ersatzteil- und Werkstattpreise.
Im Schatten dieser Entwicklung sind indes weitere Kostentreiber am Werke.
Zum einen erreichten die Marderschäden 2023 mit 128 Millionen Euro einen neuen Rekordwert,
der ganze 23 Prozent über dem bisherigen aus dem Vorjahr lag. Vor zehn Jahren betrug die
Gesamtsumme weniger als die Hälfte, obwohl die Schadenhäufigkeit – also die Fälle pro 1.000
versicherte Fahrzeuge – ähnlich hoch war wie heute. Eine ähnliche absolute Größenordnung
verzeichneten die Kfz-Versicherer zum anderen beim Autoteilediebstahl, der (versicherte)
Schäden von 124 Millionen Euro und damit 9 Prozent mehr als 2022 verursachte. Das Niveau
liegt unter dem Mitte der 2010er-Jahre gesehenen, steigt aber nach einem „Corona-Knick“ seit
2020 wieder an.
Werden fest mit dem Auto verbundene Teile entwendet, springt die Kaskoversicherung ein.
Wertgegenstände wie Smartphones sind indes nicht abgedeckt und sollten daher nie
unbeaufsichtigt im Auto gelassen werden. Auch bei Marderschäden greift die Kaskoversicherung;
zu unterscheiden ist hier zwischen Tarifen, die nur direkt vom Tier verursachte Schäden
ausgleichen, und solchen, die auch Folgeschäden umfassen.
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Die Preise für Autoersatzteile haben ihren Höhenflug fortgesetzt und sich in diesem Jahr im
Schnitt erneut um 6 Prozent verteuert. Für die vergangenen zehn Jahre steht damit eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 5,4 Prozent zu Buche. Die allgemeine Inflation
betrug im selben Zeitraum 2,4 Prozent p. a. Hinzu kommen Werkstatt-Stundensätze, die mit
knapp 190 Euro bereits seit 2023 auf Rekordniveau liegen.
Vor allem wegen dieser Kostentreiber rechnet der Versicherer-Gesamtverband für 2024 mit
einem Minus von etwa 2 Milliarden Euro in den Kassen der Kfz-Versicherer, die für jeden
eingenommenen Beitrags-Euro 1,06 Euro ausgeben müssen. Merkliche Prämiensteigerungen
sind daher unumgänglich, nachdem die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten
zehn Jahren im Schnitt lediglich um 1,1 Prozent jährlich angehoben wurden.
Ein Versichererwechsel, wie er noch bis zum 30. November möglich ist, kann die
Kostenbelastung indes reduzieren. Wer dabei das Optimum herausholen möchte, sollte nicht auf
Online-Tarifvergleiche zurückgreifen – diese bilden nicht den gesamten Markt ab und warnen
nicht vor brisanten Schutzlücken in Billigtarifen.
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Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des
Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese
jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –
nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz
aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten
Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder
einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.
Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig
begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge
ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig
werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen
Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem
Unfall komplett selbst übernommen werden.
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Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat untersucht, welche Reparaturkosten für E-Autos im
Vergleich mit ihren Verbrenner-Pendants anfallen. Fazit: Zwar werden in der
Vollkaskoversicherung bei Stromern bis zu 20 Prozent weniger Schäden registriert; auf der
anderen Seite jedoch sind die Schäden im Schnitt um bis zu ein Viertel kostspieliger als bei den
benzin- und dieselbetriebenen Schwestermodellen.
„Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr
Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, fordert GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem müsse die Schadensprävention schon beim Design
der Batterien stärker berücksichtigt und die Schadensdiagnose vereinfacht werden. „Nach
Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos
sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum
Totalschaden führt“, moniert Asmussen. Es müssten präzise Standards und Anleitungen etabliert
werden, um ein professionelles und wirtschaftliches Vorgehen nach einem E-Auto-Unfall
sicherzustellen.
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Die Regionalklasse, die das Schadensaufkommen in einem Zulassungsbezirk ausdrückt, ist einer
der Faktoren für die Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung. Für 108 der circa 400 Bezirke
in Deutschland werden sich die Regionalklassen 2025 auf Basis aktueller Schadensbilanzen
ändern.
Das hat Auswirkungen auf die Versicherungsprämien von rund 9,4 Millionen Kfz-Haltern. Etwa
die Hälfte davon wird günstiger eingestuft. Freuen können sich vor allem Versicherte in Bayern,
wo fast jeder vierte in eine vorteilhaftere Kategorie rutscht. Generell finden sich in den
vergleichsweise dünn besiedelten Flächenländern die niedrigsten Schadenswerte, so auch in
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die
Unterschiede zwischen den Bezirken können beträchtlich sein: In Großstädten wie Offenbach
und Berlin liegt das Schadensaufkommen etwa 40 Prozent über dem Bundesschnitt, im ElbeElster-Bezirk in Brandenburg rund 30 Prozent darunter.
Eine günstigere Regionalklasse läuft allerdings nicht automatisch auf eine Beitragssenkung
hinaus. Die deutschen Kfz-Versicherer stehen enormen Kostensteigerungen – insbesondere bei
Reparaturen und Ersatzteilen – gegenüber und arbeiten defizitär. Beitragserhöhungen sind daher
unvermeidlich.
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Woran heutige Autofahrer kaum noch einen Gedanken verschwenden, war vor 75 Jahren ein
riesiger Schritt – politisch wie technisch-administrativ: Dank der damals in 19 Staaten
eingeführten „Grünen Versicherungskarte“ gilt eine Kfz-Versicherung auch im europäischen
Ausland und sogar darüber hinaus. 48 Länder mit rund 1.500 Versicherern nehmen mittlerweile
am Council of Bureaux (COB) teil, der die Schadenregulierung koordiniert. Während die „Grüne
Karte“ früher bei jedem Grenzübertritt präsentiert werden musste, reicht in den meisten
Teilnehmerländern seit 1991 das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
Täglich ereignen sich im Schnitt mehr als 1.000 Unfälle im COB-Raum, deren (Mit-)Verursacher
in einem jeweils anderen Land ihren Wohnsitz haben. Vor Einführung des seit 2021 auf weißem
Papier gedruckten internationalen Versicherungsbelegs, der ab 2025 auch rein digital mitgeführt
werden kann, musste vor jeder Fahrt ins Ausland eine Grenzversicherung abgeschlossen werden
– und zwar für jedes Land einzeln.
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Seit dem 7. Juli müssen Neuwagen für eine Zulassung in der EU eine Reihe von
Assistenzsystemen vorweisen. Laut Untersuchungen der deutschen Kfz-Versicherer könnten
diese bei flächendeckender Verbreitung zukünftig etwa jeden zehnten Unfall, bei dem Dritte
geschädigt werden, abwenden. Allerdings dürfte noch mehr als ein Jahrzehnt vergehen, bis der
Kfz-Bestand in der Breite den neuen Standard erreicht.
Insbesondere den Notbremsassistenten halten die Versicherer für sehr wirkungsvoll, er könne 8
bis 9 Prozent der Unfälle mit Drittschäden vermeiden, was in absoluter Zahl deutschlandweit
mehr als 200.000 Unfällen entspricht. Dafür müsste er allerdings in allen Fahrzeugen verbaut
sein. Auf lediglich unter 1 Prozent wird das Unfallreduktionspotenzial eine Spurhalteassistenten
dagegen geschätzt. Die EU-Kommission erwartet durch die neue Assistenzsystempflicht
europaweit bis 2038 über 25.000 Unfalltote und 140.000 Schwerverletzte weniger.
Kehrseite der Medaille: Die Reparaturkosten werden durch die fortgesetzte technische
Aufrüstung wahrscheinlich weiter steigen, da bei Schäden mehr Hightech-Komponenten ersetzt
und kalibriert werden müssen. Der Austausch einer assistenzsystemfähigen Windschutzscheibe
beispielsweise kostet etwa ein Viertel mehr als der einer herkömmlichen.
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