Laut Klimaforschern wird Deutschland in Zukunft immer häufiger von Extremwettern
heimgesucht werden. Das dadurch steigende Risiko von Sturzfluten wird nach Meinung des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bisher zu wenig in der
Prämienkalkulation für die Elementarschadenversicherung berücksichtigt. Daher werden aktuell
für rund ein Drittel der Adressen in Deutschland, vornehmlich im Mittel- und Hochgebirge,
Sturzflut-Risikomodellierungen erstellt. Sie fließen voraussichtlich ab 2025 in das
Geoinformationssystem ZÜRS Geo ein, das für ca. 22 Millionen Adressen das jeweilige Risiko für
Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau angibt und von den Versicherern standardmäßig
für ihre Prämienkalkulation zurate gezogen wird.
„Insbesondere die Juli-Flut 2021 hat gezeigt, dass die bisherigen Hochwassersimulationen
Sturzfluten nicht genau genug abbilden. In engen Gebirgstälern, in denen viel Wasser von den
Berghängen stürzt, können die Flusspegel deutlich höher anschwellen als bei der gleichen
Regenmenge im offenen Gelände“, begründet die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin
Anja Käfer-Rohrbach die ZÜRS-Ergänzung. Von zentraler Bedeutung sei eine stärkere Prävention,
unter anderem durch Baustopps in Risikogebieten.
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Nach einem weiteren Rückgang 2022 hat sich die Zahl der Beschwerden über Versicherer beim
Versicherungsombudsmann im vergangenen Jahr wieder dem vorherigen Niveau angenähert.
Rund 18.000 Fälle wurden an die Schlichtungsstelle herangetragen, ein Plus von gut 13 Prozent,
das sich durch fast alle Sparten zieht. Der bisherige Ombudsmann Wilhelm Schluckebier und
seine Nachfolgerin Sibylle Kessal-Wulf, die seit April als erste Versicherungsobfrau an der Spitze
des eingetragenen Vereins steht, sehen vor allem Pandemie-Effekte als Triebfeder dieser
Entwicklung. „Die Menschen sind wieder aktiver und mobiler. Und damit verhalten sie sich auch
risikoträchtiger“, so Kessal-Wulf.
Die auf den ersten Blick stattliche Zahl von 18.000 Fällen relativiert sich, wenn man sie ins
Verhältnis zu den über 470 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland setzt: Die
Beschwerdequote beträgt weniger als 0,004 Prozent.
Der Versicherungsombudsmann e. V. vermittelt kostenlos und neutral bei Streitigkeiten zwischen
Kunden und Versicherern. Bis zu einem Wert von 10.000 Euro kann er Versicherer zu Zahlungen
verpflichten, wenn seine jeweilige Prüfung eine Leistungspflicht ergibt.
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Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
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Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
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Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
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Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat die durch Sturm, Hagel und Überschwemmungen in den Jahren 2002 bis 2021 angerichteten Schäden an Gebäuden ausgewertet. Deutliche Schlagseite erhält die Langzeitbilanz durch die Sturzflut „Bernd“ vom Juli 2021, die insbesondere im rheinland-pfälzischen Kreis Ahrweiler zu schweren Verheerungen führte. Mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 109.000 Euro im Betrachtungszeitraum führt dieser denn auch die Rangliste der am stärksten betroffenen Landkreise in Deutschland an. Mit großem Abstand folgen Euskirchen (41.100 Euro) in Nordrhein-Westfalen und Bitburg-Prüm (17.500), ebenfalls in Rheinland-Pfalz.
Am anderen Ende der Skala rangiert Heidelberg mit einem Schadendurchschnitt von 752 Euro. Für ganz Deutschland beläuft sich der Durchschnittswert auf 2.900 Euro. Die Versicherer raten dringend zu mehr Prävention, da für die Zukunft mit mehr Extremwetterereignissen gerechnet wird. Zudem klafft im Versicherungsschutz der Gebäude hierzulande eine riesige Lücke: Nur gut jedes zweite ist mit einer Elementarschadenversicherung gegen die finanziellen Folgen etwa von starkregenbedingten Überschwemmungen geschützt.
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Es gibt in der Versicherungswirtschaft zahlreiche Hebel, um das operative Geschäft und die Produkte nachhaltig zu gestalten. Wie sehr sie schon in der Breite genutzt werden, verdeutlicht der kürzlich veröffentlichte dritte Nachhaltigkeitsbericht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Kernergebnis bringt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen auf den Punkt: „Mit der Vorlage unseres dritten Nachhaltigkeitsberichts sehen wir einen Sektor, der die Transformation aktiv angenommen hat.“
Immer mehr Versicherer bekennen sich zu den Pariser Klimazielen und den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen. Wie das in der Praxis aussehen kann, illustriert Asmussen mit einem Trend in der Kfz-Versicherung: „In der Schaden- und Unfallversicherung achten jetzt zum Beispiel 81 Prozent der Unternehmen darauf, dass die Schadenregulierung nach einem Autounfall nachhaltig erfolgt und eine Reparatur dem Neukauf vorgezogen wird.“ Knapp jeder zweite Versicherer (Vorjahr: jeder dritte) berücksichtigt bei der Übernahme von Risiken ökologische und soziale Aspekte. Die Quote der nach Nachhaltigkeitskriterien investierten Kapitalanlagen ist von 88 auf 90 Prozent gestiegen, und auch bei den internen Geschäftsprozessen geht es voran: 55 Prozent der berichtenden Versicherer haben mit ihren direkten Emissionen bereits das Netto-Null-Ziel erreicht.
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Noch gehören sie in deutschen Unternehmen und Privathaushalten zu den Exoten, doch die Verbreitung steigt angesichts des enormen Schadenspotenzials stetig: Cyberversicherungen. Die Policen zum Schutz vor den Folgen von Hacker- und Malwareangriffen legten 2022, gemessen an den Prämieneinnahmen, um satte 56 Prozent zu. Auch in diesem Jahr wächst der Markt weiterhin kräftig. Dazu dürfte unter anderem die kontinuierlich steigende Zahl der Cyberschutz-Anbieter beitragen.
Eine Analyse von 16 Cyber-Bedingungswerken, durchgeführt von einem darauf spezialisierten Maklerunternehmen, hat nun offenbart: Die Leistungen und Deckungsumfänge liegen mitunter weit auseinander, denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. Umso wichtiger ist es, bei der Tarifauswahl die eigenen Schwerpunkte gezielt zu adressieren. Im Zentrum der Überlegungen stehen die folgenden vier Themenblöcke: 1. Wann genau greift die Versicherung (Trigger)? 2. In welchen Fällen gilt der Schutz nicht (Ausschlüsse)? 3. Welche Schutzvorkehrungen werden vom Versicherungsnehmer verlangt (Obliegenheiten)? 4. Soll die Zahlung von Lösegeld eingeschlossen sein?
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Damit eine Wohngebäudeversicherung die tatsächlichen Kosten für eine Instandsetzung oder einen Neubau abdeckt, werden die Leistungssummen und Prämien in der Regel jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Versicherung zum gleitenden Neuwert heißt das Prinzip, das einer Unterversicherung vorbeugt. Grundlage des Anpassungsfaktors sind Daten des Statistischen Bundesamtes, konkret der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Wegen der enormen Inflation im Bausektor beträgt der Faktor für das kommende Jahr 7,5 Prozent. Immerhin: Gegenüber diesem Jahr (14,7 Prozent) hat er sich damit fast halbiert. „In Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, findet die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands Anja Käfer-Rohrbach. Vom langjährigen Mittel der Jahre 2013 bis 2023, nämlich 4,3 Prozent, ist der Anpassungsfaktor 2024 allerdings auch noch weit entfernt. Die aktuelle Inflationsentwicklung lässt indes hoffen, dass er sich dieser Marke im kommenden Jahr weiter annähern wird. „Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt. Niemand muss in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten“, hebt Käfer-Rohrbach die Stabilität der Wohngebäudeversicherung hierzulande hervor.
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