Kategorie: Sachversicherung

Sind Wärmepumpen über die Gebäudeversicherung abgedeckt?

19.06.2023 | Sind Wärmepumpen über die Gebäudeversicherung abgedeckt?

Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift. Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft weniger als zehn Euro pro Monat deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.
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Erneuter Negativrekord bei Fahrraddiebstählen

15.05.2023 | Erneuter Negativrekord bei Fahrraddiebstählen

Von 110 Millionen (2021) auf 140 Millionen Euro stieg 2022 die Summe, die von deutschen Versicherern innerhalb eines Jahres für entwendete Fahrräder gezahlt wurde – ein zuvor unerreichter Wert. Dabei blieb die Zahl der Diebstähle mit 140.000 um rund 10.000 unter der des bisherigen Rekordjahres 2019. Die versicherten Zweiräder sind allerdings deutlich teurer geworden, oder die Diebe greifen gezielter nach den hochwertigen Modellen. Die durchschnittliche Schadenssumme, 2019 noch 720 Euro, schwoll jedenfalls auf 970 Euro an und überkompensierte damit die geringeren Deliktzahlen. Die Versicherer raten dazu, kostspielige Räder auch dann mit einem Schloss zu sichern, wenn sie im Keller stehen. Zudem kann sich der Abschluss einer Fahrradversicherung bzw. -klausel auszahlen, denn die Hausratversicherung bietet je nach Tarif nur begrenzten Schutz. So ist die Deckung für Fahrraddiebstahl beispielsweise häufig auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme beschränkt, was für teure E-Bikes oder Mountainbikes oft nicht ausreicht. Zudem gilt in vielen Verträgen eine Nachtzeitklausel, die den Schutz zwischen 22 und 6 Uhr auf die heimischen Räumlichkeiten begrenzt.
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Viele Deutsche wohnen gern (gefährlich) nah am Wasser

16.03.2023 | Viele Deutsche wohnen gern (gefährlich) nah am Wasser

Dass es brisant ist, in Überschwemmungsgebieten Wohngebäude zu errichten, war schon vor der Ahrtal-Flutkatastrophe im letzten Jahr weithin bekannt. Dessen ungeachtet stieg die Quote der Neubauten, die in ebensolchen Hochrisikozonen liegen, 2021 auf den höchsten Stand seit Jahrzehnten, nämlich auf 1,4 Prozent. 20 Jahre zuvor belief sie sich noch auf 1,0 Prozent. Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland mehr als 32.000 Wohngebäude in Überschwemmungszonen errichtet worden – zusätzlich zu den rund 240.000, die dort bereits standen. Eine Entwicklung, die die deutschen Versicherer mit Sorge verfolgen. „Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, unterstreicht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der GDV hat die Zahlen auf Basis des sogenannten Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) errechnet. Nur rund die Hälfte der Wohngebäude hierzulande ist mit einem Elementargefahrenschutz abgesichert, der auch Starkregen und Überschwemmungen abdeckt. Da solche Ereignisse im Zuge des Klimawandels häufiger auftreten dürften, mehren sich die Forderungen nach einer bundesweiten Versicherungspflicht.
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Schäden durch Naturgefahren 2022 nur leicht über Durchschnitt

09.02.2023 | Schäden durch Naturgefahren 2022 nur leicht über Durchschnitt

Nach dem Ahrtal-Katastrophenjahr 2021 mit seinen immensen menschlichen und materiellen Schäden vermelden die Sach- und Kfz-Versicherer für das zurückliegende Jahr wieder ein „normales“ Schadensniveau. Rund 4,3 Milliarden Euro an versicherten Schäden verursachten Stürme, Hagel, Starkregen und Hochwasser an Gebäuden, Hausrat, Betrieben und Fahrzeugen. Das sind etwa 100 Millionen Euro mehr als im langjährigen Durchschnitt. Verheerend wirkte sich vor allem die Orkanserie aus „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar aus, die für fast ein Drittel der Naturgefahrenschäden 2022 sorgte. „Mit insgesamt 1,4 Milliarden Euro liegt die Sturmserie auf Platz drei der schwersten Winterstürme seit 2002“, hebt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, hervor und mahnt: „Auch wenn im zurückliegenden Jahr die Extremregenfälle ausgeblieben sind: Prävention und Klimafolgenanpassung sind Dreh- und Angelpunkt, damit Kosten durch Naturkatastrophen und damit auch Versicherungsprämien zukünftig nicht aus dem Ruder laufen.“
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Versicherer warnen vor gefrorenen Wasserleitungen

02.02.2023 | Versicherer warnen vor gefrorenen Wasserleitungen

In diesem Winter wird hierzulande aus bekannten Gründen sparsam geheizt. Übertreiben sollte man es damit allerdings nicht. Werden Räume nämlich gar nicht beheizt, drohen die Wasserleitungen einzufrieren und schließlich zu platzen, wie die deutschen Versicherer betonen. Jährlich entstehen in Deutschland frostbedingte Leitungswasserschäden in Höhe von 125 bis 150 Millionen Euro. Die Frostschutzeinstellung an der Heizung schützt nur den Heizkörper selbst, nicht aber Wasserrohre. Wird konstant geheizt, reduziert das nicht nur das Frostrisiko, sondern auch die Wahrscheinlichkeit einer Schimmelbildung im jeweiligen Raum. Sollte eine Beheizung wirtschaftlich unsinnig sein, weil das Gebäude im Winter gar nicht genutzt wird (wie ein Garten- oder Ferienhaus), empfiehlt es sich, die potenziell bedrohten Leitungsrohre bis zum Frühjahr zu entleeren. Ist es zur Vereisung von Rohren gekommen, sollten sie stets langsam aufgetaut werden. Starke Hitze wie durch einen Gasbrenner kann das gefrorene Material bersten lassen.
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Deepfakes: ein Fall für die Versicherung?

24.01.2023 | Deepfakes: ein Fall für die Versicherung?

Täuschend echt wirkende Bild- und Videomanipulationen, sogenannte Deepfakes, verbreiten sich schier unaufhaltsam – und nähern sich weiter der Perfektion an. Legendenstatus genießt bereits ein Videotelefonat, das die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey im Juni 2022 mit ihrem Kiewer Amtskollegen Vitali Klitschko zu führen glaubte. Wie sich herausstellte, handelte es sich um ein Deepfake. Glücklicherweise wurde keine Weltpolitik verhandelt. Für die Betroffenen kann es dessen ungeachtet sehr unangenehm werden, wenn ihr Gesicht missbraucht wird. Es reicht ein Profilbild von Facebook oder aus der Google-Suche, schon lässt sich jede Person überzeugend in verschiedenste Kontexte montieren. Besonders rufschädigend kann das bei pornografischen Videos werden, die dementsprechend gern von „Trollen“ und „Hatern“ im Internet verbreitet werden. Die Löschung durch Spezialunternehmen gestaltet sich oft kostspielig, doch viele Versicherungen erstatten die Kosten – neben Cyber- auch manche Hausratpolicen mit Identitätsdiebstahl-Baustein. Wer diesbezüglich unsicher ist, was genau die eigene Versicherung abdeckt, sollte bei der Beraterin oder dem Berater des Vertrauens nachfragen.
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Preisnachlass gegen Beratungsverzicht ist unzulässig

10.01.2023 | Preisnachlass gegen Beratungsverzicht ist unzulässig

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in Paragraf 6 vor, dass Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung beraten werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um die Fortschreibung eines bestehenden Vertrages zu unveränderten Konditionen handelt, wie ein aktueller Fall unterstreicht. Die SparkassenVersicherung (SV) hatte ihren Wohngebäudeversicherungs-Kunden eine vierjährige Vertragsverlängerung gegen 25 Prozent Beitragsrabatt angeboten, wenn sie dafür auf eine Beratung verzichteten. Daraufhin schickte ihr die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung, da ein „wesentliches Verbraucherschutzrecht“ ausgehebelt worden sei. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gebe es immer wieder Neuerungen und Bedingungsverbesserungen, sodass auch vor einer Vertragsverlängerung eine Aufklärung notwendig sei. Zudem seien grundsätzlich die jeweils aktuellen Wünsche und Bedarfe des Kunden zu erheben. Die SV zog ihr Angebot infolge der Abmahnung zurück, findet es aber dessen ungeachtet nach wie vor statthaft.
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Pflichtversicherung gegen Elementarschäden mindestens vertagt

03.01.2023 | Pflichtversicherung gegen Elementarschäden mindestens vertagt

Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten. Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.
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