Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss,
Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des
Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816
C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf
der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.
Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch
nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem
unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da
das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der
Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen
Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte
Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
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Rund 12,1 Millionen Aktionäre gibt es laut Deutschem Aktieninstitut hierzulande, 2015 waren es
lediglich gut 9 Millionen. Dass sich nur Menschen mit hohem Einkommen ein
Börsenengagement leisten könnten und würden, widerlegt die aktuelle Statistik: Fast 4
Millionen Aktionäre, also knapp jeder dritte, verdient monatlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro
netto, weitere 3,9 Millionen liegen unter 2.000 Euro.
Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass Aktienbesitz vor allem in den jüngeren
Altersgruppen immer beliebter wird. So hat sich die Zahl der 14- bis 19-jährigen Aktienanleger
gegenüber dem Vorjahr um 97.000 auf 358.000 erhöht. Einen ähnlich starken Anstieg gab es bei
den 30- bis 39-Jährigen (auf 1,98 Millionen), während alle anderen Altersgruppen leichte
Rückgänge verzeichneten.
Unterm Strich gibt sich die Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts,
Henriette Peucker, zufrieden: „Die fast gleichbleibende Zahl von Anlegerinnen und Anlegern am
Aktienmarkt zeigt, dass inzwischen das Verständnis über die Bedeutung von Aktien, Aktienfonds
und ETFs für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau in Deutschland zugenommen hat.
Dies ist angesichts von Inflation und dem damit einhergehenden Kaufkraftverlust für breite
Bevölkerungsschichten erfreulich.“
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Nach dem Renteneintritt sind in der Regel noch mehrere Lebensjahrzehnte zu erwarten. Wie
viele es statistisch sein werden, unterschätzen viele Menschen – und halten Altersvorsorge in
der Folge für weniger wichtig. Das erbrachte kürzlich eine Umfrage des europäischen
Versicherer-Dachverbands Insurance Europe unter rund 15.700 Personen in 15 Ländern.
Wer seine eigene Lebenserwartung unterschätzt, hat im Schnitt 0,68 Vorsorgeprodukte
abgeschlossen, während „Überschätzer“ über 0,79 verfügen. In Deutschland fällt der Unterschied
mit 0,95 zu 1,14 noch größer aus. Aufschlussreich sind auch die Quoten derjenigen, die
überhaupt für den Ruhestand vorsorgen: Bei den Pessimisten sind es in Deutschland 67, bei den
Optimisten 77 Prozent.„Wer denkt, nicht sehr alt zu werden, spart sich das Sparen
möglicherweise gleich ganz“, bringt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
des Versicherer-Gesamtverbands GDV, die Problematik auf den Punkt.
Aktuell beträgt die Rest-Lebenserwartung hierzulande übrigens für eine 60-jährige Frau gut 25
Jahre, gleichaltrige Männer können statistisch noch mit 21,3 Lebensjahren rechnen. Grund
genug, die Altersvorsorge ernst zu nehmen.
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Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
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Seit dem 01. März müssen Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter über ein grünes Versicherungskennzeichen verfügen. Erhältlich ist es direkt beim Kfz-Versicherer des Vertrauens. Wer noch mit einem blauen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern steht bei einem Unfall auch ohne Versicherungsschutz da. Das kann inklusive möglicher Folgekosten wie Schadensersatz unangenehm teuer werden.
Wie sinnvoll der gesetzlich vorgeschriebene Schutz ist, zeigt die Statistik: Über 21.000 Haftpflichtschäden wurden 2023 verzeichnet, sie summierten sich auf knapp 100 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden pro Fall erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent auf über 4.600 Euro. Auch eine Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz kann sich lohnen: E-Scooter etwa werden prozentual viel häufiger gestohlen als Pkw, nämlich zuletzt 277 von 10.000 (Pkw: 4 von 10.000).
Neben den genannten Zweirädern gilt die Versicherungspflicht auch für E-Bikes, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können, für motorisierte Rollstühle, für Quads und Trikes, die maximal 45 Stundenkilometer erreichen, sowie für einige alte Mopeds aus DDR-Produktion.
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Noch bis vor gut einem Jahr war der Goldkurs allenfalls für kurze Zeit mal über 2.000 US-Dollar pro Feinunze geklettert. Seitdem hat er eine atemberaubende Rallye hingelegt: Ende Februar stieg er zeitweise auf über 2.950 Dollar. Auf Jahressicht verzeichnen Goldanleger ein Plus von rund 43 Prozent – mehr also, als die durchaus ordentlich performenden Börsen geliefert haben (Beispiel DAX: knapp 30 Prozent).
Wie beim Boom der Kryptowährungen hat auch daran der neue US-Präsident großen Anteil. Insbesondere seit seiner Amtseinführung strebt der Goldpreis nach oben, was von Marktbeobachtern auf die wachsende handels- und wirtschaftspolitische Unsicherheit zurückgeführt wird. Das Edelmetall hat einen Ruf als „sicherer Hafen“ in stürmischen Zeiten. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen, denn auch der Goldpreis kann potenziell abstürzen. Zweiter wichtiger Preistreiber sind Zukäufe der Notenbanken. So hat kürzlich etwa die chinesische Zentralbank ihre Goldreserven aufgestockt.
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Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben. 1,0 Prozent beträgt er nun – was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einer
Analyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung quantifiziert.
Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten: „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.
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20 alternative Investmentfonds (AIF) kamen 2024 neu auf den deutschen Markt, zwei mehr als im Jahr zuvor. Das insgesamt prospektierte Angebotsvolumen stieg sogar um 242 Millionen auf 962 Millionen Euro. Davon entfiel allerdings fast ein Viertel auf einen einzigen Private-Equity-Fonds, der ein Eigenkapital von 233 Millionen Euro avisiert. Auch deshalb lag die Assetklasse Private Equity (7 Fonds) im Volumenranking mit einem Anteil von 52 Prozent vorn, der vormalige Spitzenreiter Immobilien (11 Fonds) kam nur auf 40 Prozent.
Konträr zum Angebotsaufwuchs entwickelte sich indes die Nachfrage der Investoren: 572 Millionen Euro an frischem Kapital vertrauten sie im vergangenen Jahr AIF an, 2023 waren es noch 683 Millionen. Der Rückgang um 16 Prozent wird von der Ratingagentur Scope, die die Zahlen erhoben hat, auf die wieder erstarkte Konkurrenz zurückgeführt. Durch die gestiegenen Zinsen sind beispielsweise deutsche Staatsanleihen wie auch Fest- und Tagesgeldkonten attraktiver geworden. Auch andere Assetklassen performten 2024 außergewöhnlich gut.
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Lange Jahre konnten Emerging-Markets-Anleger auf das robuste Wachstum der chinesischen
Wirtschaft vertrauen. Damit könnte es fürs Erste vorbei sein. Insbesondere der Immobiliensektor
steckt in einer Krise und fällt damit nicht nur als Konjunkturmotor aus, sondern schlägt auch auf
das Konsumverhalten der Chinesen durch. Die kaufen so wenig, dass die Teuerungsrate gen null
tendiert. Im vergangenen November fiel sie auf 0,2 Prozent (aufs Jahr hochgerechnet). Im
direkten Monatsvergleich sind die Preise sogar von Oktober bis November um 0,6 Prozent
gefallen. Damit steht das Deflationsgespenst im Raum. Ein Rückgang des Preisniveaus gilt als
noch brisanter für die Konjunktur als eine Inflation.
Nichtsdestotrotz peilte die Regierung in Peking bis zuletzt ein BIP-Wachstum von 5 Prozent für
2024 an. Wie es im laufenden Jahr und mittelfristig für die chinesische Wirtschaft weitergeht,
entscheidet sich maßgeblich im Weißen Haus in Washington. Dessen neuer Hausherr Donald
Trump hat eine konfrontative Handelspolitik gegenüber Peking angekündigt, die vor allem auf
hohe Zölle setzt.
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