Je stärker „grüne“ Finanzprodukte nachgefragt werden, desto größer wird auch der Anreiz zum sogenannten Greenwashing, also zur ungerechtfertigten Vermarktung als nachhaltig. In den vergangenen knapp zwei Jahren etwa schlug der Skandal um „grün gewaschene“ Fonds der Deutsche-Bank-Tochter DWS hohe Wellen – und führte zu Ermittlungen deutscher und US-amerikanischer Aufsichtsbehörden. Auch die Vielzahl von Standards, Ratingmethoden und Siegeln sorgt für Unsicherheit. Nach Meinung der EU-Kommission sinkt daher das Verbrauchervertrauen in derartige Werbeaussagen.
Eine neue Richtlinie soll zukünftig für Klarheit sorgen: Die Behauptung, ein Produkt sei „grün“, soll nur noch erlaubt sein, wenn es dafür eine wissenschaftlich anerkannte Basis gibt und eine akkreditierte, unabhängige Stelle es bestätigt. Neue Umweltsiegel sollen ebenfalls geprüft werden, für bereits existierende hingegen Bestandsschutz gelten. Ausgenommen sind auch Finanzprodukte, für die auf EU-Ebene schon regulatorische Vorgaben für Öko-Werbeaussagen in Kraft sind.
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Es sieht auf den ersten Blick verlockend aus: Wer angespartes Kapital, etwa aus einer auslaufenden Lebensversicherung, zum Beginn des Ruhestands in einen Entnahmeplan statt in eine garantierte Rente steckt, kann in der Regel höhere monatliche Auszahlungen erwarten. Doch wie das Institut für Aktuar- und Finanzwissenschaften (ifa) errechnet hat, ist das Risiko enorm, schon vor dem Lebensende alles aufgebraucht zu haben.
Illustriert wird das am Beispiel einer 65-Jährigen, die über liquide Mittel von 100.000 Euro verfügt. Bei einer Versicherung erhält sie dafür aktuell bis zu 416 Euro lebenslang garantierte Monatsrente. Investiert sie das Geld hingegen in einen Fonds und entnimmt ihm monatlich 416 Euro, ist das Guthaben mit 24,5 prozentiger Wahrscheinlichkeit vor dem 85. Geburtstag aufgezehrt (unterstellt man eine Wertentwicklung des Fonds von 6 Prozent p. a.). Wird die Dame 90 Jahre alt, tritt der vorzeitige Kapitalverzehr mit 36-prozentiger Wahrscheinlichkeit ein. Diese Werte steigen naturgemäß, wenn monatlich mehr Geld entnommen wird. Wer sichergehen will, bis ans Lebensende vom angesparten Vermögen zehren zu können, sollte daher eine versicherungsförmige Lösung wählen.
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Wegen ihrer geringen Gebühren erfreuen sich börsengehandelte Indexfonds (ETFs) seit einigen Jahren großer Beliebtheit. In der Folge ist das Angebot deutlich angeschwollen, die Zahl der weltweit verfügbaren ETFs nähert sich der 10.000er-Marke. Unterschiedliche Schwerpunkte und Strukturierungen erschweren zunehmend den Überblick.
Wer sich der Assetklasse nähern will, sollte sich zunächst mit fünf grundlegenden ETF-Typen beschäftigen, die sich auch miteinander kombinieren lassen:
Aktien-ETFs haben die meisten Anleger vor Augen, wenn sie an ETFs denken. Die Fonds bauen in der Regel bestimmte Indizes wie den DAX oder den MSCI nach und folgen der Kursentwicklung eins zu eins.
Anleihe-ETFs bilden die Entwicklung ausgewählter Unternehmens- oder Staatsanleihen wie etwa US-Bonds ab.
Regionen-ETFs zahlen auf die geografische Diversifikation des Portfolios ein.
Themen-ETFs widmen sich Trends oder Branchen, etwa Hochtechnologie, Medizin, künstliche Intelligenz oder Nachhaltigkeit.
Strategie-ETFs (Smart-Beta-ETFs) bringen einen Schuss aktives Fondsmanagement ins Spiel, indem sie Indizes nicht eins zu eins nachbilden, sondern individuelle Gewichtungen vornehmen.
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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wächst zunehmend aus ihrer Nische heraus: Laut PKV-Verband unterhielten Ende letzten Jahres rund 22.500 Unternehmen ein solches Angebot, ein Zuwachs von mehr als 22 Prozent gegenüber Ende 2021. Gemessen an der Zahl der bKV-begünstigten Mitarbeiter betrug das Plus 11,5 Prozent, womit nun 1,76 Millionen Menschen den Krankenzusatzschutz genießen.
Der positive Trend dürfte hauptsächlich auf den Arbeitskräftemangel zurückgehen: Mit einer bKV, die den Angestellten Gratis-Gesundheitsleistungen über den Krankenkassen-Katalog hinaus eröffnet, können Arbeitgeber ihre Attraktivität merklich steigern und dabei von Steuervergünstigungen profitieren. Welche Art von Gesundheitsleistungen angeboten wird, entscheiden die Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter selbst. Beliebt sind Zahn- und Krankenhausleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld oder auch Vorsorge für den Pflegefall. Seit einiger Zeit erobern zudem sogenannte Budgettarife den Markt, die den Angestellten die freie Wahl lassen, bei welcher medizinischen Einrichtung sie ihr persönliches Budget in die eigene Gesundheit investieren.
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Man kommt kaum noch hinterher beim Zählen der Leitzinsanhebungen in der Eurozone. Gibt es demnach nun endlich wieder eine echte Verzinsung aufs Tagesgeld? Nicht unbedingt, wie die Auswertung einer großen Vergleichsplattform zeigt. Demnach verfallen die Banken bei der Weitergabe der Zinsen an ihre Kunden nicht in Hektik. Ganze 55 Prozent der 644 untersuchten Institute zahlten im Februar noch keine Zinsen auf Tagesgeld. Immerhin ist eine gewisse Dynamik erkennbar, denn vier Wochen zuvor waren es noch knapp 62 Prozent.
Vor allem die regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken lassen sich Zeit. Bei Ersteren lag der Anteil der Institute, die keine Verzinsung gewährten, im Februar noch bei 62 Prozent, bei den Volks- und Raiffeisenbanken inklusive PSD- und Sparda-Banken bei 58 Prozent. Ein anderes Tempo zeigen dagegen die bundesweit agierenden Banken mit Tagesgeldangebot: Von ihnen vermeldeten im Februar nur 12 Prozent Nullzinsen.
Wird eine Verzinsung gewährt, reicht die allerdings meist kaum zum Vermögensaufbau – selbst ohne die Rekordinflation in Rechnung zu stellen. Viele Banken zahlen weniger als 0,1 Prozent auf Tagesgeld. Lediglich digitale Start-up-Banken, sogenannte FinTechs, offerieren 2 Prozent oder mehr.
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Nachhaltige Geldanlagen sollen europaweit gefördert werden, doch es mangelt noch an allgemein anerkannten Bewertungskriterien und an der nötigen Transparenz. In der Folge kommt es immer wieder zu „Greenwashing“, also zur Vermarktung von Finanzprodukten als nachhaltig, die diese Auszeichnung eindeutig nicht verdienen. Viele Investoren, vor allem private Kleinanleger, reagieren auf diese Gemengelage mit Zurückhaltung.
Das möchte die Europäische Union nun ändern: Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich auf einen „Green Bond Standard“ verständigt. Die (freiwillig) teilnehmenden Anleiheemittenten müssen mindestens 85 Prozent ihrer Investitionen gemäß der EU-Taxonomie verwenden. In der Taxonomie-Verordnung ist festgelegt, welchen Kriterien Unternehmen und Assets genügen müssen, um als nachhaltig gelten zu können. Sie wird laufend ausgebaut und aktualisiert. Sofern Ministerrat und Parlament den „Goldstandard für grüne Anleihen“ noch in diesem Jahr ratifizieren, kann er im kommenden in Kraft treten.
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Pflegende werden infolge der sogenannten Tariftreueregelung nun besser bezahlt, was allseits begrüßt wird. Die Kehrseite der Medaille sind allerdings beträchtliche Kostensteigerungen, die zusätzlich durch die Energiekrisen- und Inflations-bedingt höheren Betriebskosten getrieben werden.
In der Folge sind die durchschnittlichen Eigenanteile für stationäre Pflege laut AOK-Pflegenavigator regelrecht nach oben geschnellt, der „Spiegel“ spricht von einem „Kostenschock für Pflegebedürftige“. Er trifft vor allem die ostdeutschen Bundesländer. So stiegen die Eigenanteile inklusive Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Ausbildung in Sachsen zwischen Oktober 2021 und Januar 2023 um 509 Euro pro Monat, in Hamburg dagegen „nur“ um 162 Euro. Der Hauptgrund für die Unterschiede liegt darin, dass im Osten tendenziell höhere Gehaltsanhebungen nötig waren, um auf das nun geforderte Tarifniveau zu kommen.
Auch wenn der Kostensprung in den letzten eineinhalb Jahren besonders schmerzhaft ausfiel: Die Belastungskurve zeigt schon lange steil nach oben, gute Vollzeitpflege wird immer mehr zum Luxus. Private Pflegevorsorge etwa über eine Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung ist dringlicher denn je.
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Die „Generation Mitte“ verliert an Zuversicht für die eigene finanzielle Absicherung im Alter. 2018 gingen gemäß Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach noch 38 Prozent der 30- bis 59-jährigen Bundesbürger davon aus, im Ruhestand keine finanziellen Sorgen haben zu müssen. In diesem Jahr ist dieser Anteil auf 30 Prozent gesunken. Knapp 60 Prozent stellen sich darauf ein, den Lebensstandard im Alter deutlich herunterschrauben zu müssen, wenn sie nur die gesetzliche Rente zur Verfügung haben werden.
„Grundsätzlich ist sich die mittlere Generation darüber im Klaren, was der demografische Wandel für die sozialen Sicherungssysteme bedeutet“, kommentiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, der die Umfrage in Auftrag gegeben hat. „Gleichzeitig ist der großen Mehrheit bewusst, dass die gesetzliche Rente in der Regel nicht ausreicht, um im Alter den eigenen Lebensstandard zu halten.“
Um mit privater Vorsorge auf einen auskömmlichen Ruhestand hinzuarbeiten, ist es indes nie zu früh oder zu spät. Der Finanzberater oder die Finanzberaterin des Vertrauens weiß Rat.
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Die auf Versicherungen spezialisierte Ratingagentur Franke und Bornberg analysiert regelmäßig die Qualität der Risikoleben-Tarife am deutschen Markt. Wie das aktuelle Produktrating zeigt, hat sich seit der Vorgängeruntersuchung von 2020 einiges getan: Erhielten damals lediglich 10 Tarife die Topnote „hervorragend“ (FFF+), so sind es in diesem Jahr 23 – obwohl die Gesamtzahl der inspizierten Tarife mit 120 deutlich unter der von 2020 (268) liegt. Nur jeweils vier Tarife müssen sich mit dem Ergebnis „mangelhaft“ (F) oder „ausreichend“ (F+) begnügen, 13 gelten als „befriedigend“ (FF), alle anderen als „gut“ (FF+) oder besser.
Eine Risikolebensversicherung leistet eine vertraglich vereinbarte Kapitalzahlung, wenn die versicherte Person stirbt. Sie zählt daher zu den Standardpolicen in allen Haushalten, in denen jemand wirtschaftliche Verantwortung für andere trägt, insbesondere wenn fortlaufende Kreditverpflichtungen etwa aus einer Immobilienfinanzierung bestehen. Rund acht Millionen Risikolebenpolicen liegen in deutschen Schubladen.
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