Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen hat 89 Sterbegeldtarife unter die Lupe genommen. Mehr als jeder dritte erhielt die Top-Note von fünf Sternen, immerhin 43 wurden mit vier Sternen bewertet. Lediglich ein Angebot wurde mit zwei Sternen abgestraft, die schlechteste Note gar nicht vergeben. Darin spiegelt sich die insgesamt hohe Bedingungsqualität des Marktangebots wider.
Die Kosten für Beerdigungen, für die eine Sterbegeldpolice einspringt, sind zwischen 2016 und 2021 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Auch wenn niemand gern über den eigenen Tod nachdenkt: Die Vorstellung, dass die Hinterbliebenen in der Zeit tiefster Trauer mit akuten Geldsorgen konfrontiert werden, bereitet den meisten Menschen Unbehagen. Eine Beerdigung kostet mit Leichenschmaus schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Eine Sterbegeldversicherung übernimmt nicht nur diese Kosten (je nach Tarif teilweise oder ganz), sondern wartet in der Regel auch mit Assistance-Leistungen auf, die für die Angehörigen eine große organisatorische Entlastung bedeuten.
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Die Entwicklung der Bauzinsen – von 1 auf 4 Prozent binnen eines Jahres – treibt so manchem Darlehensnehmer dieser Tage die Sorgenfalten auf die Stirn. Nicht nur die Kalkulationen für Neubau oder -erwerb geraten ins Wanken. Auch wer in nächster Zeit eine Anschlussfinanzierung benötigt, muss sich auf wesentlich schlechtere Konditionen gefasst machen. „Je nach Ausgangslage müssen Verbraucher sich (…) auf gravierende Konsequenzen einstellen“, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Damit steht die Frage im Raum: Lohnt es sich, jetzt schon eine Prolongation zu vereinbaren, also ein Anschlussdarlehen zu heutigen Konditionen? Immerhin rechnen viele Analysten mit weiter steigenden Zinsen. Manche Banken bieten schon Jahre vor Ende der aktuell laufenden Finanzierung eine Verlängerung an, die allerdings mit einer Gebühr verbunden ist. Klarheit über die eigenen Möglichkeiten kann eine individuelle, neutrale Baufinanzierungs-Beratung bringen, die eine Vielzahl von Banken einbezieht.
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in Paragraf 6 vor, dass Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung beraten werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um die Fortschreibung eines bestehenden Vertrages zu unveränderten Konditionen handelt, wie ein aktueller Fall unterstreicht.
Die SparkassenVersicherung (SV) hatte ihren Wohngebäudeversicherungs-Kunden eine vierjährige Vertragsverlängerung gegen 25 Prozent Beitragsrabatt angeboten, wenn sie dafür auf eine Beratung verzichteten. Daraufhin schickte ihr die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung, da ein „wesentliches Verbraucherschutzrecht“ ausgehebelt worden sei. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gebe es immer wieder Neuerungen und Bedingungsverbesserungen, sodass auch vor einer Vertragsverlängerung eine Aufklärung notwendig sei. Zudem seien grundsätzlich die jeweils aktuellen Wünsche und Bedarfe des Kunden zu erheben.
Die SV zog ihr Angebot infolge der Abmahnung zurück, findet es aber dessen ungeachtet nach wie vor statthaft.
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Rund 3,3 Milliarden Euro verlangen Gläubiger vom insolventen Ex-DAX-Konzern Wirecard. Knapp ein Drittel davon konnte durch die Insolvenzmasse erlöst werden. Die circa 22.000 getäuschten Aktionäre werden davon indes nichts sehen, wie das Landgericht München kürzlich klarstellte.
Bei ihren Ansprüchen handle es sich nämlich nicht um Insolvenzforderungen, sie seien damit keine Gläubiger. Erst wenn diese entschädigt würden, kämen die Anteilseigner zum Zuge – im Fall Wirecard also gar nicht. Die Klägerin, eine Fondsgesellschaft, erwägt nun, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Ebenfalls vor dem Landgericht München müssen sich einige der ehemaligen Wirecard-Strippenzieher derzeit strafrechtlich verantworten, weil sie Bilanzen gefälscht und Scheinumsätze in Milliardenhöhe fingiert haben sollen. Der Ex-Vorstandsvorsitzende Markus Braun präsentiert sich dabei selbst als Opfer, das von einer konzerninternen Bande hinters Licht geführt worden sei. Auf der Flucht ist nach wie vor der ehemalige hochrangige Manager Jan Marsalek, der mutmaßlich in Russland lebt.
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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.
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In Großbritannien ist sie schon seit fast 30 Jahren etabliert, doch die deutschen Versicherer zieren sich bisher weitgehend: Die sogenannte Vorzugsrente soll mehr Gerechtigkeit schaffen, indem sie eine geringere Lebenserwartung infolge von Vorerkrankungen berücksichtigt.
Standard in der deutschen privaten Rentenversicherung ist derzeit eine starre, pauschale Lebenszeitannahme, auf deren Grundlage die Anbieter die garantierte Rente kalkulieren. Für Ruheständler, die aus gesundheitlichen Gründen mit größter Wahrscheinlichkeit hinter der statistischen Lebenserwartung zurückbleiben werden, bedeutet das einen finanziellen Nachteil.
Dieser soll mit der Vorzugsrente aufgewogen werden: Wer beispielsweise mit 63 Jahren als Herzinfarktpatient in Rente geht, könnte je nach Tarif mit einem rund 25-prozentigen Aufschlag rechnen. Aktuell arbeiten mehrere private deutsche Rentenversicherer – bisher haben nur zwei ein entsprechendes Angebot – an einer Integration des Vorzugsrenten-Prinzips in ihre Produkte.
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