Vor dem Kauf einer Pflegeimmobilie sollte die Belegung des Kaufpreises durch Eigenmittel oder Fremdmittel gesichert sein. Bei der Wahl der günstigsten und wirtschaftlichsten Finanzierungsart und bei der Wahl des Finanzierungspartners sind wir Ihnen bei Bedarf natürlich gerne behilflich.
Ihre Gesamtinvestition umfasst außer den Kaufpreis für das Pflegeappartement auch die sogenannten Erwerbsnebenkosten, die sich wie folgt zusammensetzen:
Grunderwerbssteuer – je nach Bundesland 3,5 % und 6,5 %
Notar- und Gerichtskosten – ca. 1,5 % – 2,5 % jeweils bezogen auf den Kaufpreis
Bei einer Finanzierung basiert die Kreditvergabe nach den Beleihungsrichtlinien der jeweiligen Bank, die sowohl den Beleihungswert des Objektes, als auch die persönliche Bonität in Betracht zieht. In einer Einzelentscheidung wird über die Kredithöhe, Zinssatz und Laufzeit der Finanzierung befunden. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Gesamtinvestition aus Eigenmitteln zu bestreiten.
Chancen
Sie erhalten notariell fixierte Mieteinnahmen über 20 bis 30 Jahre (Laufzeit Pachtvertrag)
Die Kostenübernahme für jeden Bewohner ist durch die Pflegeversicherung und Träger der Sozialkasse gemäß BSHG staatlich gesichert – dadurch wird das Ausfallrisiko des Betreibers minimiert
Sie profitieren von einer hohen monatlichen Mietausschüttung von aktuell 3,00 % bis 4,30 % p. a. unabhängig von der tatsächlichen Belegung Ihres Pflegeappartements
Sie investieren in einen konjunkturunabhängigen Wachstumsmarkt
Durch das bevorzugte Belegungsrecht erhalten Sie und Ihre nahen Angehörigen (Definition Seite 22) einen Pflegeplatz, ohne lange Wartezeiten
Sie profitieren von einer Immobilienform, die durch verschiedene Bedarfsermittlungskontrollen geprüft wurde (i. d. R. Initiator, Betreiber, Sozialamt, Banken)
Durch einen Eintrag ins Grundbuch erhalten Sie Sicherheit und Flexibilität. Sie können Ihr Eigentum vererben, verschenken, beleihen oder verkaufen
Ein Wiederverkauf ist aufgrund der steigenden Nachfrage jederzeit möglich
Risiken
Bei einer Standortwahl mit geringem Pflegeplatzbedarf besteht die Möglichkeit, dass sich ein Pflegeheim auf lange Sicht nicht wirtschaftlich betreiben lässt, sodass die Miete reduziert werden muss
Der Betreiber kann nicht genügend Pflegekräfte generieren und darf das Heim nach den Regularien der Heimaufsicht nicht vollständig auslasten
Das Pflegleistungsangebot und die Ausstattungen sowie unzuverlässiges Personal können Gründe für geringe Belegzahlen einer Eichrichtung sein
Der Betreiber hat die Höhe der Versorgungsverträge falsch kalkuliert und gerät dadurch in einen vorübergehenden wirtschaftlichen Engpass
Betreiberausfall durch Krankheit oder unvorhergesehene Ereignisse und/oder das Risiko, dass der Betreiber seine vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der Instandhaltung nicht erfüllt (Ausfallwahrscheinlichkeit liegt bei nur 0,30% bis 0,98 %, je nach Größe und Betreiber, lt. Wirtschaftsauskunft Creditreform)
Leerstandsrisiko bei einer Beendigung des Pachtvertrages (nicht genügend Pflegebedürftige
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